Sarah Depold
16. Mai 2015
(Aktualisiert: 12. Januar 2021)

Nebengewerbe als Blogger anmelden

Jetzt teilen

Wer muss eigentlich ein Kleingewerbe anmelden? Wenn man mit dem Blog Geld verdienen will, besteht eine Gewinnerzielungsabsicht, man möchte mehr Geld einnehmen, als der Blog an Kosten verursacht. Einnahmen müssen angegeben und versteuert werden und dies alles in Rahmen eines Gewerbes. Wer nebenberuflich mit dem Blog bezahlte Kooperationen durchführen will, kommt um die Anmeldung eines Nebengewerbes nicht herum.

gewerbe-anmeldung-berlin

In wenigen Schritten zur Gewerbeanmeldung

In Berlin ist es sehr einfach, ein Gewerbe online anzumelden. Dies kostet nur 26 € und kann bequem via Browser ausgeführt werden. Online entfällt zudem die eigenhändige Unterschrift. In Brandenburg war es ähnlich, die Formulare konnten heruntergeladen und ausgefüllt werden und wurden schließlich per Post ans Gewerbeamt gesendet. In anderen Städten sollte es auch so funktionieren und preislich im ähnlichen Rahmen liegen. In Bayern, Rheinland-Pfalz und Hamburg kann das Gewerbe auch bei der Handels-/ Handwerks-/ Industrie- und Handelskammer (online) angemeldet werden.

>> Gewerbeanmeldung in Berlin: Onlineportal Gewerbeanmeldung Berlin

Formular Gewerbeanmeldung

Neben den Informationen zur eigenen Person soll in Kurzform die auszuübende Tätigkeit beschrieben werden. Bei mir ist das Online Marketing, da ich auch als SEO tätig sein werde. Wichtig ist der Haken bei "Wird die Tätigkeit vorerst im Nebengewerbe betrieben?" Ja! Wer hauptberuflich ein Gewerbe anmeldet, muss sich meines Wissens nach selbst krankenversichern und das kann teuer werden. Für das Bloggen benötigt man keine gesonderte Erlaubnis, den Teil der Anmeldung kann man überspringen. Was z. B. nicht funktioniert, ist eine Anmeldung eines Kuchenverkaufs über's Internet. Dafür muss man nämlich Bäckermeister sein, sagte mir damals das Ordnungsamt. Gut, dass es dort Kontrollen gibt.

Identitätserklärung ausfüllen

Da ich für die Anmeldung Online-Weg wählte, musste ich noch eine Identitätserklärung elektronisch unterzeichnen. Der Online-Dienst des Gewerbeamtes leitet wunderbar durch die Anmeldung.

Wunschlisten-App bitte.kaufen

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Anschließen konnte ich auswählen, ob ich den Fragebogen zur elektronischen Erfassung für das Finanzamt gleich selbstständig ausfüllen. Hätte ich das nicht getan, hätte mir das Finanzamt diesen später postalisch zugesendet. Als Belohnung winkt eine Steuernummer, mit der ich das als Kleinunternehmerin tätig werden darf. Diese wird automatisch zugesendet, kann aber auch angefordert werden. Man soll dort schätzen, wie hoch die zukünftigen Einnahmen sein werden. Hier schätzte ich vorsichtig, da auch Ausgaben kommen werden und der Gewinn auf sich warten lassen kann. Die Einkommens- und Gewerbesteuer ist auch davon abhängig! Im Fragebogen macht man zudem Angaben zur Gewinnermittlung. Ich wählte hier die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Weiterhin entschied ich mich für die Kleinunternehmerregelung im Antrag. Somit entfällt für mich die quartalsweise Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung.

[warning]Gewerbesteuer muss erst ab einem Gewinn von 24.500 € abgeführt werden![/warning]

Wenn ihr plant, Aufträge im Ausland anzunehmen, dann kreuzt unbedingt an, dass ihr eine Umsatzsteuer-ID benötigt. Dies ist bspw. auch der Fall, wenn eine Agentur, mit der ihr zu tun habt, ihren Sitz im Ausland hat, was nicht unüblich ist. Ich habe das leider versäumt, warte zur Zeit noch auf meine Steuernummer, die ich zur nachträglichen Beantragung der Umsatzsteuer-ID benötige.

Kleinunternehmerregelung mit Umsatzsteuerbefreiung

Als zukünftige Kleinunternehmerin gab ich an, nicht mehr als 17.500 € Umsatz im Jahr zu machen und im folgenden Jahr unter 50.000 € Umsatz zu bleiben. § 19 UStG gibt weitere Informationen. Dadurch muss ich keine Umsatzsteuer abführen, darf allerdings auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Das bedeutet, wenn ich einen neuen Computer für mein Gewerbe kaufe, muss ich den vollen Preis bezahlen, genau wie eine Privatperson. Unternehmen, die nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegen, dürfen sich 19 % Umsatzsteuer vom Finanzamt wiederholen. Immerhin darf ich, wie große Unternehmen, als Kleinunternehmerin einen Computer drei Jahre lang abschreiben, d. h. jedes Jahr 1/3 der Kosten angeben, um meinen Gewinn zu schmälern (und meine abzuführende Steuer zu reduzieren).

Steuererklärung und Buchführung

Als Kleinunternehmerin mit EÜR muss ich keine Bilanz am Jahresende abgeben. Nun stellt sich die Frage, wie ich meine Buchhaltung mache. Jeder Geschäftsfall, also jede Zahlung und jede Einnahme muss aufgezeichnet werden, sodass am Jahresende der Gewinn bzw. Verlust ermittelt werden kann. Möchte ich meine Geschäftsvorfälle einfach in einer Excel-Liste aufzeichnen oder nutze ich ein EÜR-Programm, das mir am Jahresende auch leicht eine EÜR erstellt? Für die zweite Variante sollte Grundlagenwissen in der Buchhaltung vorhanden sein. Ich werde mich wahrscheinlich für WISO EÜR+Kasse Mac entscheiden, da ich mit der Steuererklärungssoftware für Privatpersonen ganz gut zurecht komme. Auf der Website gibt es auch eine Demo zum Download. Blogger, die sich für das Aufzeichnen in Excel entschieden haben, geben ihre EÜR am Jahresende via Elster online ab. Im Gegensatz zum EÜR-Programm finde ich die Steuerformulare des Finanzamtes eher schwer verständlich. Noch ein Grund mehr, um ein ordentliches EÜR-Programm zu nutzen.

In einem solchen Programm (gibt es bspw. auch von Lexware) können auch viele Einstellungen vorgenommen werden, die die Buchhaltung erleichtern. Die Rechnungsnummern werden automatisch fortlaufend vergeben, was eine zwingende Bedingung in der Buchführung ist. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sollte man sich auch durchlesen.

Kostenlos & ohne Werbebanner: Wunschzettel-App bitte.kaufen

Für mein Gewerbe legte ich mir ein separates Bankkonto an, das nur für den Geschäftsverkehr gedacht ist. Für mich ist das übersichtlicher und ich kann das Bankkonto in meiner EÜR-Software für die Buchungsfälle angeben. Der Kontostand in der Software sollte dann bei der Buchung mit dem Ist-Bestand auf dem Bankkonto übereinstimmen.

Angaben auf der Rechnung

was-mus-auf-die-rechnung-mamaskind
Was muss auf die Rechnung? §14 UStG

§ 14 UStG regelt, was auf einer Rechnung enthalten sein muss. Dazu gehört:

  • Name & Anschrift des Unternehmers und Leistungsempfängers
  • Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer (fortlaufend)
  • Art und Menge des Produkts / der Dienstleistung
  • Lieferzeitpunkt / Vereinnahmungszeitpunkt
  • Steuersatz bzw. beim Kleinunternehmer der Hinweis:
    "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
  • Falls die Rechnung durch den Leistungsempfänger erstellt wurde, der Aufdruck „Gutschrift”.

Wie viel darf man im Nebengewerbe verdienen und arbeiten?

Im Hauptarbeitsverhältnis ist man krankenversichert und hat sich beim Arbeitgeber schriftlich versichert, dass man ein Nebengewerbe ausführen darf. Bleibt nun die Frage, wie viel man in diesem arbeiten und verdienen darf. Hierzu informiert man sich am besten bei seiner Krankenkasse, die dies ggf. beantworten kann. Meines Wissens darf die Arbeitszeit im Nebengewerbe nicht höher als die der Hauptarbeit sein. Konkret las ich von erlaubten 15 Stunden in der Woche, in denen man dem Nebengewerbe nachgehen kann. In Deutschland darf die regelmäßige Arbeitszeit insgesamt 10 h pro Tag nicht übersteigen. Die Einnahmen sollten den Bruttoverdienst der Hauptarbeit nicht überschreiten. Befindet man sich über dem Verdienst, kann es sein, dass man sich selbst versichern muss. Dabei können die Kosten immens sein. Eine Beratung bei der Krankenkasse ist an dieser Stelle nicht verkehrt. Wer rückwirkend viele Monatsbeiträge für die Krankenkasse nachzahlen muss, könnte in Zahlungsschwierigkeiten kommen.

Welche Institutionen werden automatisch benachrichtigt?

  • das Finanzamt
  • die Berufsgenossenschaft (für Unternehmen mit Mitarbeitern)
    • Sofern man Mitarbeiter beschäftigt, muss man sich selbst an die Berufsgenossenschaft wenden. Für Blogger sollte das nicht zutreffen.
  • das Statistische Landesamt
  • die Handwerkskammer (bei Handwerkstätigkeiten - nicht für Blogger relevant)
  • die Industrie- und Handelskammer

Gewerbeanmeldung in Berlin

Ein kurzes Video von der IHK Berlin, das einen guten Überblick über die Gewerbeanmeldung gibt:

[embedit snippet="gewerbeanmeldung"]

Weiterführende Informationen gibt es bei der IHK Berlin (PDF).

[disclaim]Wer rechtliche Fragen hat, wendet sich am besten an einen Anwalt. Dieser Blogpost entstand aus Sicht einer Bloggerin und Nicht-Juristin. Fehler sind nicht ausgeschlossen, dürfen mir jedoch gerne zur Verbesserung mitgeteilt werden.[/disclaim]

45 comments on “Nebengewerbe als Blogger anmelden”

  1. Oh ich wünschte ja, hätte da auch online gemacht. Das war hier ein Hickhack. Die Dame im Amt hat mich angesehen wie eine Außerirdische und dann hab ich alles zwei mal von zwei verschiedenen Damen bekommen - drei Zimmer weiter - und die eine hat gemeckert weil ich nur einer zurück geschrieben habe.... Menschen..... Dorfleben...
    Aber wichtig ist, dass man es anmeldet. Das kann sonst gut in die Hose gehen.

    Ich finde Deinen Artikel super verständlich und toll das es online geht - hatte ich mich vorher nicht erkundigt. Das hätte mir zumindest die Ailien-Augen erspart ;D

    Liebste Grüße
    JesSi Ca

    1. ja ich denke über eine kleine Kategorie nach - aber wurde schon angemahnt - ich würde die Dorfbewohner "mobben" - hoffe sie meinen es genau so lustig wie ich es meinte 😉

  2. Hey Sarah,

    super Beitrag. Viele wichtige Themen werden erörtert.

    Ich wollte aber noch folgenden Hinweis geben:

    Unter Umständen ist für BloggerInnen eine Gewerbeanmeldung nämlich entbehrlich, wenn man das Bloggen als „freiberufliche Tätigkeit“ erachtet. Ich nehme mal die Wikipediadefinition für das Gewerbe, die passt nämlich ganz gut:

    „Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit mit Ausnahme freiberuflicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.“

    Grundsätzlich ausgenommen sind nämlich die sogenannten Freien Berufe und zu diesen zählen auch die informationsvermittelnde Berufe/Kulturberufe wie Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher/Übersetzer, Künstler, Schriftsteller, Designer, Dozenten Lehrer/Erzieher.

    Und BloggerInnen, die letztlich „nur“ schreiben und dies ggf. bei der ein oder anderen Kooperation auch gegen Geld tun, würde ich da noch eher bei den freien Berufen sehen, wofür eine Gewerbeanmeldung nicht zwingend erforderlich scheint. Insofern muss dann nur die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit gegenüber dem Finanzamt angezeigt werden. Dafür gibt es dann auch eine Steuernummer und dann kann man auch die Kleinunternehmerregel für sich in Anspruch nehmen, um aus der Nummer mit der Umsatzsteuer rauszukommen.

    Unter hab ich einen Blogbeitrag gefunden, der das auch noch einmal näher beleuchtet.

    Wenn Du Deine SEO-Tätigkeit noch mit in der gewerblichen Tätigkeit drin hast, war es für Dich aber vermutlich wirklich besser eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen.

    Das Schöne an der Kleinunternehmerregelung ist auch, dass man keine umfassende Umsatzsteuererkläung machen braucht. Hier genügen in der Regel wenige Kreuze und das Thema ist abgehakt. Sobald man jedoch einmal die 17.500 Euro Jahresumsatzmarke geknackt hat, kommt man dann nicht mehr zurück. Dann hat man noch ein Jahr Ruhe (solange der Umsatz unter 50.000 liegt), im Folgejahr wird man dann aber wohl zur Umsatzsteuer herangezogen, egal wie hoch der Umsatz ist, also auch, wenn man dann wieder unter die 17.500 Euro fallen sollte. Sollte man das vermeiden wollen, sollten man meines Wissens sehen, dass man konstant unterhalb von 17.500 Euro bleibt.

    Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Wenn man über längere Zeit wenig einnimmt, aber unter Umständen immer hohe Ausgaben ansetzt (neuer Computer, Telefonkosten, etc.), die so faktisch zu einem Verlust führen, dann soll es Finanzämter geben, die da auch genauer hinschauen und dann irgendwann sagen, dass diese nebenberufliche Tätigkeit wohl doch eher ein Hobby sei und man sämtliche Ein- und Ausnahmen in diesem Bereich nicht berücksichtigen wolle. Hier sollte also vermutlich jeder für sich ein gesundes Maß finden.

    Was die Krankenkasse angeht, habe ich auch die Erfahrung gemacht, dass man da idealerweise nachfragen sollte. Die haben da wohl alle ein bisschen unterschiedliche Kriterien an denen sie das festmachen. Manche agieren da auch mit Einkommensgrenzen, die wiederum von den steuerlichen Einkommensgrenzen der Kleinunternehmerregel abweichen. Wenn die Krankenkasse der Auffassung ist, das es sich nicht mehr um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt, kann es schnell ziemlich teuer werden. Da sollte man wirklich sehr aufpassen.

    1. Hi daddydahoam,
      danke für dein ausführliches Kommentar.
      Ich sehe es nicht so, dass Blogger Freiberufler sind, da sie meist auch Werbung schalten oder Produkttests etc. machen. Das weicht von der reinen Schreiberei ab, die ggf. als freiberufliche Tätigkeit zählen könnte. Wer also Kooperationen oder andere Werbung macht, ist kein Freiberufler. Bloggt jemand ausschließlich z. B. über seine Foto-Tätigkeit, könnte das anders zählen. Dann darf aber keine Werbungsschaltung erfolgen.
      Viele Grüße
      Sarah

    2. Hi,

      stimmt, die Werbung, insbesondere Banner habe ich nicht berücksichtigt. Aber kommen darüber wirklich relevante Summen rein?

      Grüße
      Daddy Dahoam

    3. Hi,
      ich würde es so sehen:
      es geht nicht um das wie viel, sondern um das ob. Es fließen ggf. Beträge und schon ist der alleinige Tätigkeit des Freiberuflers nicht mehr erfüllt.
      Mich würde natürlich auch die Praxis interessieren. Aber will man es riskieren, dass man ggf. nachmelden muss und sogar noch nachzahlen?
      Bei Einnahmen bis 245000 € wird noch keine Gewerbesteuer fällig, sodass der Unterschied zum Freelancer vielleicht gar nicht so immens ist.
      Viele Grüße
      Sarah

  3. Hallo Sarah!

    Vielen Dank noch einmal für diesen Beitrag!
    Damit beantwortest du mir sehr viele Fragen!

    Wenn sich jetzt irgendwann noch dieser Knackpunkt beantwortet, ob man bei Produkten, bei denen ja eigentlich kein Geld fließt, auch eine angemeldetes Gewerbe braucht, bin ich wunschlos glücklich. Aber ich glaube für diese Antwort bedarf es wirklich einem Juristen. Da sind die Meinungen der Blogger und deren Steuerberater doch zu unterschiedlich. Aber lieber ein Nebengewerbe anmelden und am Ende kein Ärger haben!

    LG Sarah

    1. Hi Sarah,
      das finde ich ganz klar:
      Fließt Geld: Gewerbe anmelden
      Bekommt man ein Produkt und muss berichten: Gewerbe anmelden, dann ist die Absicht nämlich klar. Der Wert des Produkts muss versteuert werden.
      Ist das Produkt unabhängig von einem Blogpost zählt das nicht als Einnahme und muss somit nicht versteuert werden.
      Mich wundert, dass es so viele komische Auffassungen darüber gibt.
      Ob bspw. Kosten entstanden sind, ist vollkommen unerheblich. Es ist wie bei SEO - viele Steuerberater = viele Meinungen.
      Viele Grüße
      Sarah

  4. Ich hab mir jetzt schon einiges zu diesem Thema durch gelesen und steige trotzdem noch nicht ganz durch. Was für Steuern bzw. wie viel Steuern muss ich denn dann zahlen wenn ich als Kleinunternehmer angemeldet bin? Und muss ich auch was zahlen, wenn ich nichts einnehme, also wenn ich mich anmelde und dann keine Kooperationen eingehe? Oder nur sehr wenige einnehmen würde, im Jahr also noch unter 500€?
    Alles so kompliziert...sowas sollte mal in der Schule gelehrt werden und nicht Gedichtinterpretation oder Kurvendiskussion 😀
    Auf jeden Fall vielen Dank für deinen Post 🙂

    1. Hi Michaela,
      Gewerbesteuer fällt erst ab einem Gewinn von 24500 € an. Da haben die meisten nebenberuflichen Blogger wohl nichts zu befürchten.
      Eine EÜR musst du auch machen, wenn du nichts einnimmst.
      Viele Grüße
      Sarah

  5. Bitte denkt daran dass die Kleinunternehmerregelung nur für Umsätze in Deutschland gilt. Sie gilt nicht zum Beispiel bei Umsätzen mit Adsense die mit Google Irland stattfinden.

    P.S. für den Spaß brauhct ihr auch immer eine lustige Umsatzsteuer-ID. Die gibt es kostenlos, einfach mit beantragen.

    1. Dann ist ja gut.

      Falls nicht darf natürlich auch nicht die "zusammenfassende Meldung" fehlen.

      Auch hier noch der Hinweis Steuerberater erwähnen das nicht, weil es nicht deren Aufgabenfeld ist.

      Ansonsten viel Erfolg mit dem Kleingewerbe. und immer auf den Rechnungen den Hinweis drauf schreiben, dass §19 UStG angewendet wird.

      VG Alex

  6. Super Beitrag, Da ich mich auch grad mit einem Kleinunternehmen sprich BLoggerin angemeldet habe, war das echt informativ und auch für mich verständlich erklärt.
    Vielen Dank!
    LG Caro

  7. Hallo Sarah,
    danke für den tollen Artikel.
    Also ich möchte nun Gewerbe anmelden.
    Voraussichtlich werde ich aber erst mal nur ein paar Groschen verdienen 😀
    Meine Frage: Muss man in der EÜR wirklich auch den Wert der Produkte angeben, die man getestet hat? Wie handhabst du es?
    LG
    Elena

  8. Ein wirklich sehr schöner Beitrag!

    Was mir jedoch fehlt, was hast Du denn für eine Rechtsform gewählt und wie sieht das Ganze mit der Haftung aus? Besteht diese aus einer Einlage (Stammkapital) oder wird hier mit dem kompletten Privatvermögen gehaftet?

    1. Hi,
      ich bin Einzelunternehmerin, alles andere macht keinen Sinn. Somit hafte ich mit dem Privatvermögen. Eine Einlage ist hierfür nicht notwendig. Sinnvoll ist eine gute Rechtschutzversicherung in meinen Augen.
      Viele Grüße
      Sarah

    2. Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
      Besitzt Du denn dafür eine Rechtschutzversicherung bzw. eine Gewerbeschutzversicherung?
      Ich bin momentan am suchen, finde jedoch nichts passendes. :/

  9. Sehr fundiert geschrieben, guter Beitrag, sieht nach Kompetenz aus. Übrigens auch interessant und die Webseite bedarf eines Kompliments.

  10. Super Beitrag, sehr informativ.
    Hab auch ein Kleingewerbe angemeldet. Das Statistische Landesamt hat mir zur Befreiung der Erfassung ein Formular zugeschickt. Dort ist auch die Identifikationsnummer anzugeben. Bezieht sich das jetzt auf meine "persönliche ID, die ich eh habe, oder bekomm ich mit der Steuer-Nr. vom Finanzamt für das Kleingewerbe eine zusätzliche/andere ID?
    Hab zu dieser Frage im www. keine befriedigende Auskunft gefunden.
    LG Flo

  11. Hallo Sarah,

    dein Beitrag ist sehr interessant.

    Was ich nicht verstehe ist folgendes:

    Ich habe zum Beispiel Einnahmen von 1500€ im Jahr. Dem gegenüber stehen Ausgaben von 2500 Euro, also 1000€ Verlust.

    Muss ich hier auch ein Gewerbe anmelden?

    1. Hallo Pat,

      wende dich am besten an eine Steuerexpertin. Das bin ich nicht!
      Sofern Gewinnerzielungsabsicht besteht, ist ein Gewerbe erforderlich.
      Macht man dauerhaft keinen Gewinn, könnte das Finanzamt die Sache als "Liebhaberei" beurteilen und dementsprechend behandeln. Das ist das, was ich aus dem Studium mitgenommen habe.

      Praxisrelevantes Wissen gibt es bei den Experten.
      Beraten kann ich mangels fehlendem Wissen nicht. Darf ich auch gar nicht. 🙂
      Liebe Grüße
      Sarah

  12. Hallo Zusammen,

    bezieht sich diese Grenze für Kleinunternehmen von 17.500 EUR lediglich auf die Nebentätigkeit? Ich bin hauptberuflich Entwickler. Ich besitze jedoch auch ein kleines Online-Magazin, nehme aber bei Kooperationen durch Gastartikel maximal 100-300 EUR im Jahr ein. Muss ich dann trotzdem ein Kleingewerbe anmelden?

    1. Liebe Hannes,
      hier empfehle ich dir eine Steuerberatung, die ich leider nicht geben kann.
      Meine Vermutung ist: Ja, Gewerbe anmelden. Etwas Verbindliches sagen dir die Experten. 🙂
      Viele Grüße
      Sarah

  13. Sich damit auszukennen, wie eine korrekte Buchführung und die Fertigstellung der Steuererklärung auszusehen haben, ist für Unternehmer in der Tat sehr hilfreich und erspart eine Menge Zeit für Recherche. Doch da das Steuerwesen sehr umfangreich und komplex ist, ist es selten der Fall, dass ein Unternehmer über alle Bereiche steuerliche Kenntnisse hat. Geht es beispielsweise um das Thema Steueroptimierung, so ist es durchaus hilfreich, sich an einen Steuerberater zu wenden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Uns gibt es auch hier:
Copyright 2019-2023 - bitte.kaufen - Mein Wunschzettel